Steuerrecht

Fachanwaltslehrgang Steuerrecht (2018)

DAW großes Fortbildungszertifikat (2016, 2017, 2018)                                                            Die Zertifizierung wird erteilt bei Teilnahme an jährlich 6 Fachseminaren zum Arbeitnehmer-Steuerrecht mit jeweils 6 Zeitstunden pro Fachmodul und einem Seminar zu aktuellen Änderungen im Steuerrecht mit ebenfalls 6 Zeitstunden. Die Seminarreihe ist nach § 15 FAO anerkannt.

Sie werden hier umfassend und fachübergreifend in Rechts- und Steuerangelegenheiten beraten und vertreten. Der Nur-Steuerberater hat oft keine vertieften Kenntnisse im Zivilrecht und darf auf manchen Rechtsgebieten nicht tätig werden; Rechtsanwälte haben Steuerrecht meist nicht im Portfolio.

Eine langjährige praktische Erfahrung im Steuerrecht wurde u.a. durch die Erstellung von Steuererklärungen für Gewerbetreibende, Selbständige und Arbeitnehmer erworben.

Darüber hinaus vertrete ich Sie auch gegenüber den Finanzbehörden in Einspruchs- und Klageverfahren.

Leistungsspektrum 

  • Einkommenssteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte
  • Grundsteuer B
    vorab Prüfung, ob Einheitswert und Grundsteuermeßbetrag korrekt ermittelt sind; Ertragswertverfahren/Sachwertverfahren nach dem Bewertungsgesetz
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
    Steuerbarkeit, Steuerbefreiungen, Steuersatz, Bemessungsgrundlage, zutreffender Steuerschuldner, Vorsteuerabzug/-Berichtigung, Berichtigung der Bemessungsgrundlage
  • Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Berechnung der AfA
  • Steuerliche Behandlung privater Veräußerungsgeschäfte
  • Selbstanzeige
    Pflicht zur Berichtigung nach § 153 AO oder Selbsanzeige § 371 AO; Berichtigung bei der Selbsanzeige „in vollem Umfang“ oder „Sparten-Lebensbeichte“
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    Steuerbefreiungen, begünstigte Vermögenswerte, besondere Steuerver-günstigungen für Betriebsvermögen seit 01.07.2016
  • Internationales Steuerrecht
    Einkünfte oder Betriebsstätte im Ausland; OECD Musterabkommen; DBA; Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
  • Steuerbilanzen, Handelsbilanzen, Sonderbilanzen
  • Hilfe im Festsetzungsverfahren bei Freistellungs-, Ablehnungs-, Schätzungsbescheiden sowie im Feststellungsverfahren
  • Überprüfung von Korrekturmöglichkeiten von Steuerverwaltungsakten, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden.
  • Gewerblicher Grundstückshandel mit Einkommens- und Gewerbesteuerpflicht oder lediglich Vermögensverwaltung
  • Hilfe bei Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, ggf. Berücksichtigung von Freibeträgen beim Gewinn; vorweggenommene Erbfolge; Einordnung wiederkehrender Bezüge.

siehe auch Aktuelles