{"id":18,"date":"2013-06-16T15:24:17","date_gmt":"2013-06-16T13:24:17","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/korban\/?page_id=18"},"modified":"2023-01-08T17:08:27","modified_gmt":"2023-01-08T15:08:27","slug":"internet","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ra-korban.de\/?page_id=18","title":{"rendered":"Kindergeld"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Eltern, die im Inland wohnen und unbeschr\u00e4nkt einkommenssteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach \u00a7 62 ff EStG als Steuerverg\u00fcnstigung.<\/p>\n<p>Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Steuererleichterung; f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten sind die Finanzgerichte zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Welche Kinder in welcher Weise ber\u00fccksichtigt werden, ergibt sich aus \u00a7 32 EStG. Man kann entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag nutzen. Die f\u00fcr den Steuerpflichtigen g\u00fcnstigere Variante pr\u00fcft das Finanzamt im Rahmen einer &#8222;G\u00fcnstigerpr\u00fcfung&#8220;. Auf jeden Fall wird das Kindergeld ausgezahlt, wenn man es beantragt.<\/p>\n<p>An diesem Punkt kann eine Vielzahl an Problemen auftreten, n\u00e4mlich dann, wenn der Steuerpflichtige und die Familienkasse unterschiedlicher Auffassung \u00fcber das Vorliegen von Tatbestandsvoraussetzungen sind.<\/p>\n<p>Nachfolgend einige Beispiele:<\/p>\n<p>Nach Abschluss einer ersten Ausbildung\/Erststudium kann ein Kind ber\u00fccksichtigt werden, wenn es keiner anspruchssch\u00e4dlichen Erwerbst\u00e4tigkeit nachgeht; erlaubt w\u00e4re eine T\u00e4tigkeit mit bis zu 20 Stunden regelm\u00e4\u00dfiger Arbeitszeit pro Woche, ein Ausbildungsdienstverh\u00e4ltnis oder ein geringf\u00fcgiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis. Was geschieht, wenn die w\u00f6chentliche Arbeitszeit \u00fcberschritten wird, ggf. bis zu zwei Monaten (A 20.3.1 DA-KG 2020) oder bei einem berufsbegleitenden oder berufsintegriertem Dualen Studiengang (A 20.3.2 DA-KG 2020) oder bei Unstimmigkeiten bez\u00fcglich einer geringf\u00fcgig entlohnten oder kurzfristigen Besch\u00e4ftigung (A 20.3.3 DA-KG 2020)?<\/p>\n<p>Ein Kind kann ber\u00fccksichtigt werden, wenn es f\u00fcr einen Beruf ausgebildet wird. Was geschieht, wenn es erkrankt und das Ende der Erkrankung von einem Arzt nicht prognostiziert werden kann? Hierzu hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz eine Entscheidung getroffen, 2 K 2487\/16; siehe auch Finanzgericht Hamburg 6 K 192\/17.<\/p>\n<p>Ist es bei l\u00e4ngerer, nicht absehbarer Erkrankung unbedingt erforderlich, best\u00e4tigen zu lassen, dass eine Behinderung i.S. \u00a7 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG vorliegt?<\/p>\n<p>Das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern ver\u00f6ffentlicht regelm\u00e4\u00dfig eine Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz (DA-KG). Wann ist die Dienstanweisung ma\u00dfgebend und wann hat eine Regelung lediglich verwaltungs\u00f6konomischen Charakter?<\/p>\n<p>Kindergeld steht den Eltern zu. Kann das Kind die Zahlung des Kindergeldes direkt an sich verlangen? Wann ist ein sogenannter Abzweigungsantrag erfolgreich? (DA-KG 2020, V 5.3 Nr. 1)<\/p>\n<p>Die Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld; das KG wird jedoch nur einem Berechtigten ausgezahlt. Was kann unternommen werden, wenn die Berechtigten sich nicht einig sind, wer das KG erhalten soll?<\/p>\n<p>K\u00f6nnen auch andere Personen kindergeldberechtigt sein?<\/p>\n<p>Ber\u00fccksichtigt wird ein Kind ebenfalls in einer \u00dcbergangszeit von h\u00f6chstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Gemeint sind vollst\u00e4ndige Monate. Wird z.B. im Mai das Abitur bestanden und beginnt das Studium am 01. Oktober, sind die Voraussetzungen erf\u00fcllt. Die vier vollst\u00e4ndigen Monate sind Juni, Juli, August und September. Bekommt man als Nachr\u00fccker erst im November einen Studienplatz, ist die \u00dcbergangszeit von vier Monaten \u00fcberschritten. In diesem Fall kann eine Ber\u00fccksichtigung nach \u00a7 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG erfolgen.<\/p>\n<p>Interessant kann die r\u00fcckwirkende Gew\u00e4hrung von Kindergeld werden. Ab dem Jahr 2018 wurde die r\u00fcckwirkende Auszahlung (nicht Beantragung) von 4 Jahren auf 6 Monate verk\u00fcrzt, gem. \u00a7 66 Abs. 3 EStG. Es kommt vor, dass Familienkassen Kindergeld r\u00fcckwirkend f\u00fcr mehrere Jahre festsetzen, dann aber nur f\u00fcr sechs Monate auszahlen wollen auf Grund der gesetzlichen Regelung. Diese Problematik ist rechtsh\u00e4ngig, ggf. sollten Betroffene Rechtsmittel einlegen, um entsprechende Bescheide offen zu halten. Mindestens einer der Streitf\u00e4lle ist beim Bundesfinanzhof anh\u00e4ngig, sodass man sich auf das laufende Verfahren berufen kann.<\/p>\n<p>Erwachsene Kinder d\u00fcrfen in der Erstausbildung soviel arbeiten wie sie wollen, ohne dass der Kindergeldanspruch beeintr\u00e4chtigt wird. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums gibt es hinsichtlich des KG Einschr\u00e4nkungen. Nimmt das Kind eine weitere Ausbildung auf, stellt sich die Frage, ob mehrere Teilabschnitte eine &#8222;mehraktige Erstausbildung&#8220; darstellen oder ob dies eine weitere\u00a0 Ausbildung nach Abschluss einer Erstausbildung ist.<\/p>\n<p>Wenn aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar ist, dass das Kind das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht hat, kann auch eine weiterf\u00fchrende Ausbildung als Teil der Erstausbildung angesehen werden. Erforderlich ist hier ein enger zeitlicher Zusammenhang. Wann ist dieser zeitliche Zusammenhang nicht mehr gegeben? Kann zwischen den Ausbildungsabschnitten auch eine Umorientierung erfolgen? Wie ist eine mittlerweile aufgenomme Erwerbst\u00e4tigkeit einzuordnen? Siehe DA KG 2020, A 20.2.4 ff.<\/p>\n<p>Hat das Kind zum Beispiel eine Bankausbildung beendet und kann ein Studium am Bankkolleg zum Abschluss als Bankfachwirt nicht aufnehmen, weil die Hochschule seine Anfragen nicht beantwortet, sieht der BFH in dem in 2019 entschiedenen Fall einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang bei der Aufnahme eines BWL-Studiums f\u00fcr eine mehraktige Erstausbildung, BFH III R 14\/18.<\/p>\n<p>Ein Kind kann beim Kindergeld ber\u00fccksichtigt werden, u.a. wenn es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Kinder, die einen Ausbildungsplatz suchen, sollen ebenso behandelt werden wie Kinder, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben. In beiden F\u00e4llen wird typisierend eine vergleichbare Unterhaltssituation angenommen. Vorausgesetzt wird allerdings, dass ein Ausbildungsplatz fehlt und sich das Kind ernsthaft um einen solchen bem\u00fcht. Nicht ausreichend ist es, pauschal anzugeben, das Kind sei im fraglichen Zeitraum ausbildungsbereit gewesen. Reicht es aus, bei der Agentur f\u00fcr Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet zu sein? Wie sind Eingliederungsvereinbarungen zu qualifizieren? Muss die Bereitschaft des Kindes halbj\u00e4hrlich gepr\u00fcft werden? Stellen Erkrankung, Mutterschaft oder Untersuchungshaft Ausschlusskriterien dar?<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist darauf hinzuweisen, dass jedes Problem einer Einzelfalll\u00f6sung bedarf.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Seite wird bearbeitet&#8230;&#8230;(01.01.2023)..<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern, die im Inland wohnen und unbeschr\u00e4nkt einkommenssteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach \u00a7 62 ff EStG als Steuerverg\u00fcnstigung. Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Steuererleichterung; f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten sind die Finanzgerichte zust\u00e4ndig. 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