{"id":12,"date":"2013-06-16T14:58:40","date_gmt":"2013-06-16T12:58:40","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/korban\/?page_id=12"},"modified":"2018-05-21T19:25:26","modified_gmt":"2018-05-21T17:25:26","slug":"verkehrsrecht","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ra-korban.de\/?page_id=12","title":{"rendered":"Verkehrsrecht"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\">Sollten Sie Gesch\u00e4digter eines Verkehrsunfalls sein, haben Sie nach deutschem Recht eine Vielzahl an Schadensersatzanspr\u00fcchen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Beim derzeitigen \u201eSchadensmanagement\u201c der Haftpflichtversicherungen, sollten Sie sich als Betroffener grunds\u00e4tzlich anwaltlich beraten lassen um Ihre berechtigten Anspr\u00fcche durchsetzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Bei einem Verkehrsunfall hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch die Rechtsanwaltsgeb\u00fchren zu ersetzen, wenn der andere den Unfall verschuldet hat.<\/p>\n<p align=\"justify\">Nach dem Unfall sollten Sie m\u00f6glichst Beweise sichern, Zeugen feststellen und das Schadensbild durch Fotos dokumentieren. Ein Schuldanerkenntnis des Unfallgegners schadet zwar nicht, wird aber nach einiger Zeit und nach nochmaligem \u201egenauerem Nachdenken\u201c wegen Irrtum oder Schock angefochten und ist bei Gericht selten ein tragendes Beweismittel.<\/p>\n<p align=\"justify\">Zu Wildsch\u00e4den mit Haarwild (z.B. Reh, Wildsau etc.) im Sinne von \u00a7 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz ist die eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen, AKB \u00a7 12.<\/p>\n<p align=\"justify\">Zu Unf\u00e4llen im Ausland oder im Inland mit ausl\u00e4ndischen Beteiligten lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird ein inl\u00e4ndisches Versicherungsunternehmen mit der Regulierung beauftragt; die Regulierung erfolgt i.d. Regel nach dem Recht des Landes des Verursachers. Oft k\u00f6nnen nicht alle Schadenspositionen, die hier erstattungsf\u00e4hig sind, geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Erstattungsf\u00e4hige Schadenspositionen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Reparaturkosten, u.U. bis 130% des Wiederbeschaffungswertes; auch denkbar Neufahrzeug, wenn der Unfallwagen erst kurz zugelassen war (ca. 1 Monat) und eine geringe Fahrleistung aufweist (unter 1000 Km). Auch m\u00f6glich bei Reparatur in Eigenregie; ohne Rechnung erfolgt keine MWSt-Erstattung.<\/li>\n<li>Gutachterkosten: im Schadensfalle sollte regelm\u00e4\u00dfig ein Gutachten erstellt werden; zu beachten ist die Bagatellgrenze. Der Gutachter kann eine Wertminderung feststellen, was bei einem Kostenvoranschlag einer Werkst\u00e4tte nicht der Fall ist.<\/li>\n<li>Wertminderung; wird im Sachverst\u00e4ndigengutachten festgestellt<\/li>\n<li>Abschlepp- und Bergungskosten<\/li>\n<li>\u00a0Abmelde-\/Anmeldekosten; Kosten eines neuen Kennzeichens<\/li>\n<li>Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentsch\u00e4digung; es muss Nutzungswille und M\u00f6glichkeit gegeben sein; liegt z.B. nicht vor bei Krankenhausaufenthalt<\/li>\n<li>Rechtsanwaltskosten<\/li>\n<li>Allgemeine Schadenspauschale; ca. 25 \u20ac f\u00fcr Telefonate, Fahrten zum Anwalt und zur\u00fcck etc.<\/li>\n<li>Sonstige besch\u00e4digte oder beim Unfall abhanden gekommene Sachen; Brille, Armbanduhr, Kofferrauminhalt etc. in H\u00f6he des Wiederbeschaffungswertes; Nachweis durch Kaufbelege oder Reparaturrechnung<\/li>\n<li>Bei Personensch\u00e4den Schmerzensgeld, Hauhaltshilfeschaden, u.U. Verdienstausfall<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Aufz\u00e4hlung ist nicht abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Straf- und Bu\u00dfgeldverfahren<\/span><\/b><\/p>\n<p>Sollte Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden und die Polizei Sie\u00a0 hierzu befragen, sollten Sie folgende Punkte beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Grunds\u00e4tzlich sind Sie nicht verpflichtet sich selbst zu belasten<\/li>\n<li>Sie sollten vor Ort keine Angaben zum Sachverhalt machen<\/li>\n<li>Sie k\u00f6nnen sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes oder Verteidigers bedienen<\/li>\n<\/ul>\n<p align=\"justify\">Empfehlenswert ist es, unverz\u00fcglich einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. <strong>Ihr Rechtsanwalt beantragt\u00a0Akteneinsicht und fertigt eine Einlassung.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">Aus der Akte ergibt sich der konkrete Tatvorwurf. Ohne Akteneinsicht k\u00f6nnten Einlassungen abgegeben werden, die sich nachteilig auswirken.<\/p>\n<p align=\"justify\">Nach Akteneinsicht ist zu ersehen, ob bei Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfen Ihre Person auf dem Foto \u00fcberhaupt erkennbar ist oder Sie lediglich \u00fcber das Kfz-Kennzeichen ermittelt wurden.<\/p>\n<p align=\"justify\">Es kann gepr\u00fcft werden, ob die Messung ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt wurde, ggf. das Ger\u00e4t nicht geeicht war, usw. Auch eine Alkoholbestimmung kann fehlerhaft durchgef\u00fchrt worden sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Entzug der Fahrerlaubnis<\/span><\/b><\/p>\n<p>Im Strafverfahren wird die Fahrerlaubnis regelm\u00e4\u00dfig entzogen bei<\/p>\n<ul>\n<li>Gef\u00e4hrdung des Stra\u00dfenverkehrs, \u00a7 315 c StGB<\/li>\n<li>Trunkenheit im Verkehr, \u00a7 316 StGB<\/li>\n<li>Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, \u00a7 142 StGB<\/li>\n<li>Vollrausch, \u00a7 323 a StGB.<\/li>\n<\/ul>\n<p align=\"justify\">Wird die Fahrerlaubnis entzogen, bestimmt das Gericht eine Sperre von sechs Monaten bis f\u00fcnf Jahre, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Fahrerlaubnis kann auch durch die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde gem. \u00a7 3 StVG entzogen werden, wenn sich jemand als ungeeignet zum F\u00fchren von Kfz erweist. Zu beachten sind die Voraussetzungen bei der Fahrerlaubnis auf Probe und dem Punktesystem des Verkehrszentralregisters.<\/p>\n<p align=\"justify\">Punkte in Flensburg unterliegen Tilgungsfristen; Punkte k\u00f6nnen ggf. aktiv durch Aufbauseminare abgebaut werden. Zu den Einzelheiten befragen Sie Ihren Anwalt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Fahrverbot<\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"justify\">Ein Fahrverbot ist nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei einem Fahrverbot geben Sie lediglich Ihren F\u00fchrerschein f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum ab und d\u00fcrfen in dieser Zeit selbstverst\u00e4ndlich nicht selbst fahren.<\/p>\n<p align=\"justify\">Ein Fahrverbot wird bei Ordnungswidrigkeiten f\u00fcr den Zeitraum von 1 &#8211; 3 Monaten\u00a0 festgelegt, je nachdem, was der Bu\u00dfgeldkatalog f\u00fcr die begangene Tat vorsieht.<\/p>\n<p align=\"justify\">Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrverbot umgewandelt werden gegen eine erh\u00f6hte Geldbu\u00dfe.\u00a0 M\u00f6glich ist dies bei einem \u201eErstt\u00e4ter\u201c oder bereits in Flensburg gel\u00f6schten Punkten, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, alternativ keine M\u00f6glichkeiten der Fortbewegung bestehen (\u00d6PNV, Ehepartner als Fahrer, Nutzung von Taxis).<\/p>\n<p align=\"justify\">Ist ein Fahrverbot nicht umgehbar, kann es ggf. auf einen Zeitraum verlegt werden, in dem das Kfz nicht gebraucht wird, z.B. die Urlaubszeit.<\/p>\n<p align=\"justify\">Ist in den zwei Jahren vor der OWi kein Fahrverbot verh\u00e4ngt worden, kann das Gericht oder die Verwaltungsbeh\u00f6rde einen Zeitraum von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung bestimmen ab dem das Fahrverbot erst wirksam wird.<\/p>\n<p>Auch der Zeitpunkt der Rechtskraft kann u.U. hinausgez\u00f6gert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sollten Sie Gesch\u00e4digter eines Verkehrsunfalls sein, haben Sie nach deutschem Recht eine Vielzahl an Schadensersatzanspr\u00fcchen. 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